- Für das Jahr 2023 kann das Obli. bis spähtestens 31.August 2023 geschossen werden. Danach ist dies nicht mehr möglich.
- Die obligatorische Schiesspflicht kann bis 31. August bei uns im Schiessverein Züri9 absolviert werden.
- Die möglichen Schiessdaten können jeweils hier: https://sg-zueri9.ch/schiessdaten/ entnommen werden.
- Eine Anmeldung ist beim Obli. jeweils nicht erforderlich, einfach vorbeikommen. AHV Nummer mitnehmen, ist auch im (Krankenkassenausweis enthalten.)
- Es werden keine telefonischen Anfragen beantwortet, benützen Sie hier das: Kontaktformular , Vielen Dank.
2023 sind folgende Angehörigen der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2022 oder früher
die Rekrutenschule absolviert haben.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem
sie das 34. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 meter schiessen.
Bei
fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.Programm
- 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
- 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
- 1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
- 1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
- 1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
- mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
- höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Mitnehmen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Krankenkasseausweis mit der AHV Nummer
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
- Dienstbüchlein;
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
- Amtlicher Ausweis;
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
- Persönlicher Gehörschutz.
Meldung über erfüllte Schiesspflicht
- Die Vereine erfassen in der VVAdmin die Angaben des Schützen und das erzielte Resultat.