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Schützen wehren sich gegen Umzonung im Hasenrain

08.Oktober.2022


Thomas Osbahr, Präsident der Schützengesellschaft Züri9, übergab Stadträtin Karin Rykart und Stadtrat André Odermatt eine Petition mit rund 3300 Unterschriften. Diese verlangt, dass auf eine Umzonung des Gebiets Hasenrain verzichtet wird und die Schiessanlage nach 2030 weiterbesteht.

Pia Meier

Einige Mitglieder der Schützengesellschaft Züri9 hatten sich Mittwoch letzter Woche vor dem Stadthaus versammelt. Präsident Thomas Osbahr überreichte Stadträtin Karin Rykart und Stadtrat André Odermatt je eine Schachtel mit Petitionsbögen. «Die Schützengesellschaft Züri9 verlangt, auf die Umzonung zu verzichten und das Gebiet Hasenrain so zu belassen wie es heute ist», hielt Osbahr fest. Dann könne die Schiessanlage Hasenrain nach 2030 weiterbestehen.

Auch Stadtpolizei schiesst hier

Osbahr wies ebenfalls darauf hin, dass sie selber freiwillig weitere Massnahmen gegen den Schiesslärm realisieren wollen. Der Verein sei offen für Neues. Geprüft würden insbesondere weitere Lärmschutzwände sowie zusätzlich die Installation von Lärmschutztunnels. «Wir probieren alles, um allen gerecht zu werden», hielt er fest. «Unsere Bevölkerung ist uns nicht egal.» Aber auch die rund 400 Mitglieder des Vereins seien ihnen wichtig. «Wir sind einer der grössten Schützenvereine im Kanton Zürich.» Selbst die Interventionseinheit Skorpion der Stadtpolizei schiesse im Hasenrain.

Ökologischere Nutzung erwünscht

Odermatt machte den Petitionären nicht viel Hoffnung, dass auf die Umzonung verzichtet wird. Das Geschäft befindet sich zurzeit in der Gemeinderatskommission. Rykart verwies auf die Schiessplatz-Strategie, die nur noch zwei Plätze in der Stadt Zürich vorsieht, einen im Albisgüetli und einen in Höngg. Der Stadtrat hatte eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) für das Gebiet Hasenrain zuhanden des Gemeinderats verabschiedet. Damit wurde das endgültige Ende des Schiessplatzbetriebs ab 2031 eingeläutet.

Die Stadtregierung zielt auf dem fast 17 000 Quadratmeter grossen Gebiet auf eine «ökologischere, weniger lärmintensive und zeitgemässe Nutzung» ab. Dazu soll die heutige Erholungszone E1 Sport- und Freizeitanlagen zum Teil der Freihaltezone FP Parkanlagen und Plätze und zum Teil der Freihaltezone F ohne Zweckbestimmung zugewiesen werden. Für das Schützenhaus ist eine Umnutzung vorgesehen, der Parkplatz beim Grillplatz, der auch von Erholungssuchenden genutzt wird, soll – mit Ausnahmen für Menschen mit Behinderung und für Anlieferungen – aufgehoben werden.

Neueste Standards werden erfüllt

Die Schiessanlage Hasenrain entspricht gemäss der Schützengesellschaft Züri9 bereits heute den neusten technischen Umwelt- und Sicherheitsstandards. «Sie unterschreitet bei weitem die Lärmschutzgrenzwerte des Kantons», wird betont. Dank des Kugelfangsystems wird zu 100% eine Kontamination des Erdreichs mit Geschoss und Bleirückständen verhindert. Im weiteren reduziert dieses auch den Schiesslärm. «Bemerkenswert ist aber insbesondere, dass die Schiessanlage Hasenrain die einzige der drei verbleibenden Schützenstände in der Stadt Zürich ist, welche die geltenden verschärften Lärmauflagen ohne Sanierung voll erfüllt», betont der Verein.

Kein Geld von Stadt und Kanton

Auf der Schiessanlage für 25 / 50 und 300 Meter können Schützinnen und Schützen die obligatorischen Bundesübungen, Feldschiessen sowie das Training mit einem privaten Schiesssportgerät absolvieren. Trotz privatem Betrieb und Entlassung aus der Schiessplatz-Strategie der Stadt Zürich, führt der Verein das Feldschiessen und das Obligatorische als Dienstleistung an den Dienstpflichtigen der Armee weiterhin durch.

Die Schützengesellschaft Züri9 ist der nicht gewinnorientierte Betreiber der Schiessanlage und trägt vollumfänglich alle Kosten inklusive Miete für den Betriebsunterhalt. Weder der Kanton noch die Stadt Zürich steuern Unterhalts­beiträge an die Anlage bei. Alle Tätigkeiten werden durch die Mitglieder des Trägervereins ehrenamtlich erbracht.

WeiterE Lärmschutzmassnahmen 2024 in der projektierung

01.Januar.2024

Die freiwilligen weiteren Lärmschutzmassnahmen sind nun in der Projektierung

Zur Zeit verzögen weitere Auflagen der Stadt die Baufreigabe.  
(Siehe Beispielbilder oben)

NEIN ZUR UMZONUNG DES HASENRAINS UND SCHLIESSUNG DER SCHIESSANLAGE

13.Dezember.2023

Der Zürcher Gemeinderat will auch nach mehreren eingereichten Petitionen mit jeweils über 3600 Unterschriften den Schiessplatz sowie alle umliegenden Parkplätze beim Grillplatz im Hasenrain mit einer Umzonung schliessen.

Hauptargumentation für eine Umzonung sei die grosse Lärmbelastung. Bemerkenswert ist hier aber insbesondere, dass der Verein SG Züri 9 mit seiner Schiessanlage Hasenrain die Einzige der drei verbleibenden Schützenstände in der Stadt Zürich ist welcher die geltenden verschärften Lärmauflagen ohne Sanierung voll erfüllt.

Die angeführten Lärmemissionen der Schliessanlage sind jahrzehntelang weder mit einem Wort von den Gegnern erwähnt worden, auch gab es in den letzten 30 Jahren keine Lärmklagen der Anwohner. Erst als das Thema bei der Erarbeitung der neuen Schiessplatzsrtategie aufs Tapet kam, haben Sie sich des Themas angenommen.

Von einer übermässigen Einschränkung der Anwohner kann also, so wie das die Gegnerschaft unter der Federführung dreier, zwei davon bereits abgewählter, Stadtzürcher Gemeinderäte*innen gerne den Mitbürger*innen verkaufen will, keine Rede sein.