Antragsformular für die Nutzung der Schiessanlage für ein Jahr
Antragsformular für die Nutzung der Schiessanlage als Gast oder Einmalnutzung
Findet immer nur am Samstag Morgen um 08:30h an einem der Schiesstage. https://www.sg-zueri9.ch/schiessdaten. statt.
Unter der Woche is dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Leider keine Ausnahmen.
Meldet euch vorher via Email kurz an, danke
Bitte meldet euch 2-3 Tage vor dem ersten Besuch an. DankeWerden immer unter https://sg-zueri9.ch/schiessdaten/ veröffentlicht.
Ja, es kann mit Nicht-Ordonazwaffen auf 25/50 und 300 Metern geschossen werden. (z.B. Typ AR, AK, Jagdgewehr etz.)
10 Bahnen 300 Meter, Langwaffen bis max. Kaliber .308 Nato. oder Max 4000J Energie
2 Bahnen 300 Meter, Langwaffen bis max. Kaliber .338 Lapua. oder Max 10000 J Energie
50 Meter Anlage – Pistolen/Revolver alle Kaliber / ( Langwaffen, nur bedingte Nutzung nach Absprache Schützenmeister möglich und bis max. Kaliber .308 Nato. oder Max 4000J Energie)
25 Meter Anlage – Anlagebedingt zurzeit nur bis 9mm / .38 Spezial / .22LR / .357 Magnum / .45 ACP
In den Herbst-Wintermonaten wird es bereits ab ca.17:30-19:30h dunkel. Dann darf aus gesetzlich und Sicherheitsgründen am Abend nach Eindunkelung nicht mehr geschossen werden.
Wir akzeptieren neben Bargeld auch folgende Zahlungsmittel: Visa, Mastercard, Postcard, TWINT, Maestro, American Express
Nein, die Auslastung des Schiesstandes sowie der Schützenmeister die dafür erforderlich wären lässt dies nicht zu.
Die Schiessdaten zum Obligatorischen und Feldschiessen findet Ihr immer hier: https://www.sg-zueri9.ch/schiessdaten
Nein, zur Zeit kann mit Flinten auf der Anlage nicht geschossen werden. Die Anlage ist dafür nicht abgenommen.
Ja, es können alle Zielhilfen verwendet werden. Es gibt keine Einschränkungen. Zur Information: der Besitz von Waffenzubehör, wie Ziel-Laser, ist Bewilligungspflichtig. Für den Besitz wird eine Kant.Sonderbewilligung benötigt.
Ja. Die Elektronischen Zeigeranlagen funktionieren für Schalldämpfer und alle Mündnungsbemsenarten auf 300 und 25 M und Natürlich auch auf der manuellen 50m Zugscheibenanlage.
Zur Information: der Besitz von Waffenzubehör, wie Schalldämpfer, ist Bewilligungspflichtig. Für den Besitz wird eine Kant.Sonderbewilligung benötigt.
Ja, neben der Ordonanzmunition kann im Schiesstand beim Waffengeschäft- SwissOrdnance, Waffen, Munition und Zubehör erworben werden. (www.swissordnance.com).
Pro Besuch als Gast, pro mal 55 CHF für die Nutzung der ganzen Anlage. Die jeweilige Nutzungsdauer richtet sich nach der Belegung der Anlage. Beim ersten Besuch ist nur diese Option möglich.
Wenn Du öfters Schiessen möchtest empfehlen wir Dir ein Jahres Abo, der Jährliche Anlagenutzungsbeitrag ist 250 CHF pro Jahr (gilt immer von 01.01 – 31.12, keine Monatliche oder Pro-Rata Beiträge) plus 20 CHF pro Besuch für die Nutzung der ganzen Anlage.
Die Preise gelten pro Jugentliche/r:
Jugentliche von 10 – 15 Jahre ist 100 CHF pro Jahr (gilt immer von 01.01 – 31.12, keine Monatliche oder Pro-Rata Beiträge) für die Nutzung der ganzen Anlage.
Jugentliche von 16 – 18 Jahre ist 150 CHF pro Jahr (gilt immer von 01.01 – 31.12, keine Monatliche oder Pro-Rata Beiträge) plus 20 CHF pro Besuch für die Nutzung der ganzen Anlage.
Jugentliche Pro Besuch als Gast, pro mal 20 CHF für die Nutzung der ganzen Anlage. Die jeweilige Nutzungsdauer richtet sich nach der Belegung der Anlage. Beim ersten Besuch ist nur diese Option möglich.
Ja, allerdings gibt es klare Auflagen:
Wie bei Schweizer Bürgern eine Kopie von ID / Pass oder bei Ausländern mit Aufenthaltstitel C, die Bewilligung.
Eine Kopie des Starfregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder eines Waffenerwerbscheins / Kant. Sonder. Bewilligung (Nicht älter als 6 Monate).
Bei Ausländern mit Aufenthaltsbewilligung B , die mit der eigenen Waffe schiessen, muss zwingend eine Kopie eines Waffenwerwerbscheins vorgelegt werden, Ansonsten kann die Anlage mit der eigenen Waffe nicht benutzt werden. (Gesetzliche Regelung WG)
Ausländern mit Aufenthaltsbewilligung B , ohne eigene Waffe oder vorlegen eines Schweizer Waffenerwerbschein, können nur unter Aufsicht eines Schützenmeisters schiessen, (CHF 65 CHF pro Stunde zusätzlich für den Schützenmeister). Wir benötigen von Ihnen einen Kopie ID/Pass und wenn vorhanden eine Waffenbesitzlegitimation. (nur mit 1-2-tägiger Voranmeldung).
Bei Ausländern mit anderen Aufenthaltsbewilligungen als C oder B, dürfen ohne vorlegen einer Kant. Sonderbewilligung = zwingend, die Anlage gar nicht benutzen.
Ausländern, die keine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz haben (Touristen Visa etz.), können nur unter Aufsicht eines Schützenmeisters schiessen, (CHF 65 CHF pro Stunde zusätzlich für den Schützenmeister). Wir benötigen von Ihnen einen Kopie ID/Pass und wenn vorhanden eine Waffenbesitzlegitimation. (nur mit 1-2-tägiger Voranmeldung).
Ausländer die Angehörige bestimmter Staaten nach WG sind, dürfen ohne vorlegen einer Kant. Sonderbewilligung die Anlage gar nicht benutzen oder betreten.
Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherung
Nein, das bewegte schiessen und schiessen gezogen aus dem Behältnis (Holster) oder sonstig, ist auf der ganzen Anlage untersagt. Die Anlage ist aus gesetzlichen Gründen dafür nicht abgenommen.
Nein, Die Anlage ist aus gesetzlichen Gründen dafür nicht abgenommen.
Ja, die Schützenstube Häxehüüsli bietet ein umfangreiches Menue und Getränke an. Mehr unter: https://www.sg-zueri9.ch/schuetzenst%C3%BCbli
ja, diese können beim Vorstand an der Kasse bezogen werden. Die Kosten sind vom Schützen zu tragen.
Über das Kontaktformular. Telefonisch sind wir nicht erreichbar da wir aus Kapazitätzgründen kein Piketdienst anbieten können.
Nein, Bahnen oder Leger können nicht resrviert werden.
Ja, die Anlage kann für Private Events gemietet werden. Eine Dauermiete durch andere Schiessvereine ist nicht möglich. Anfragen bitte via Kontaktformular.
Schiessanlage Hasenrain
Albisriederstrasse 530
8047 Zürich
Schweiz
Thomas Osbahr Co/Schützengesellschaft SG-Zueri9
Birmensdorferstrasse 581
8055 Zürich
Schweiz
© Schützengesellschaft Züri9