anlagenutzungsbedingungen

In der Schiessanlage kann auf 25, 50 und 300 Meter mit Ordonanz, Nicht-Ordonanzwaffen und Sportwaffen geschossen werden. Die Anlage bietet
Sportschützen idealen Bedingungen ihrem Sport nachzugehen. 

Anbei die Antworten zu den wichtigsten Fragen um bei uns schiessen zu können.

Antragsformular für die Nutzung der Schiessanlage für ein Jahr

Antragsformular für die Nutzung der Schiessanlage als Gast oder Einmalnutzung

1. Wenn du bei uns schiessen möchtest gehe, bevor dem ersten besuch, wie folgt vor:
134
56
 Ich bin:Du musst folgendes
bereits haben: 
Sende folgende Dokumente
- 3 Tage vor
dem ersten Besuch -
an info@sg-zueri9.ch 
Sicherheitseinführung 
Samstags 0830h an den
hier publizierten Tagen
Bezahle an der Kasse 
Gastnutzer (erstes Mal
obligatorisch)
Bei mehrfach Nutzung
Bezahle an der Kasse
den Jahresbeitrag
Schweizer
1. Eigene Waffe
2. Schiesserfahrung
Ausgefülltes Gästeformular oder Beitrittsgesuch
2. Kopie von ID / Pass
3. Eine Kopie des Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
oder eines WES/ Kant. Sonder. Bew (Nicht älter als 6 Monate).
4. Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherung

OBLIGATORISCH55 CHF für 25/50/300m
1. 250 CHF für 25/50/300m für ein Jahr
2. zusätzlich 20 CHF pro Schiesshalbtag
Polizei / Militär /
Jagdaufsicht / Grenzschutz
 Angestellter des Bundes/Kant. 1. Gültiger Dienstausweis - Nach VereinbahrungNach Vereinbahrung
Ausländer mit
Aufenthaltsbewilligung C
1. Eigene Waffe
2. Schiesserfahrung
Ausgefülltes Gästeformular oder Beitrittsgesuch
2. Kopie von ID / Ausländerausweis
3. Eine Kopie des Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
oder eines WES/ Kant. Sonder. Bew (Nicht älter als 6 Monate).
4. Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherung

OBLIGATORISCH
55 CHF für 25/50/300m
1. 250 CHF für 25/50/300m für ein Jahr
2. zusätzlich 20 CHF pro Schiesshalbtag
Ausländer mit
Aufenthaltsbewilligung B
1. Eigene Waffe
2. Schiesserfahrung
3. WES oder Kant. Sond.Bew.
Ausgefülltes Gästeformular oder Beitrittsgesuch
2. Kopie von ID / Ausländerausweis
3. NUR MIT WES / Kant. Sonder. Bew (Nicht älter als 6 Monate).
4. Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherung

OBLIGATORISCH
55 CHF für 25/50/300m
1. 250 CHF für 25/50/300m für ein Jahr
2. zusätzlich 20 CHF pro Schiesshalbtag
Ausländer mit anderer
Aufenthaltsbewilligung
als B oder C
1. Eigene Waffe
2. Schiesserfahrung
3. Kant. Sond.Bew.
1. Ausgefülltes Gästeformular oder Beitrittsgesuch
2. Kopie von ID / Pass
3. NUR MIT Kant. Sonder. Bew (Nicht älter als 6 Monate).
4. Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherung

OBLIGATORISCH
55 CHF für 25/50/300m
1. 250 CHF für 25/50/300m für ein Jahr
2. zusätzlich 20 CHF pro Schiesshalbtag
Tourist oder Kollege
der einfach mal selber oder
mit einem Anlagenutzer
mitkommen und schiessen möchte
1. Schiesserfahrung
1. Ausgefülltes Gästeformular 
2. Kopie von ID / Pass
3. Muss im Voraus eine Schützenmeister buchen.
(Nur in Ausnahmen und mindestens mit
7 Tage Vorlauf möglich
)
 OBLIGATORISCH1. 55 CHF für 25/50/300m / Schiesshalbtag
2. 85 CHF pro Std für Schützenmeisterbetreuung
 
Ausländer die Angehörige
bestimmter Staaten
nach WG sind, dürfen die Anlage
gar nicht benutzen oder betreten.
Kant. Sonderbewilligung

 Link zum Fedpol 
für Infos und die Liste der bestimmten Staaten
   

Was sind die Voraussetzungen, dass ich auf der Schiessanlage schiessen kann?

Beim Ersten Mal, wenn Du uns besuchen möchtest, bitte 1-2 Tage vorher unter info@sg-zueri9.ch voranmelden und folgende Dokumente ausschliesslich via Email zusenden (Es werden keine Anfragen per Briefpost beantwortet):

1. Ausgefülltes Gästeformular oder Beitrittsgesuch
2. Kopie von ID / Pass
3. Eine Kopie des Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder eines Waffenerwerbscheins / Kant. Sonder. Bew (Nicht älter als 6 Monate).
4. Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherung
Mehr Informationen und die Formulare findet Ihr hier:

Es muss vor dem ersten Mal eine Sicherheitseinführung durch die Schützenmeister/in erfolgen.

Findet immer nur am Samstag Morgen um 08:30h an einem der ausgeschrieben Schiesstage - Einfach vorbeikommen   https://www.sg-zueri9.ch/schiessdaten. statt.  

Unter der Woche is dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Leider keine Ausnahmen.

Wo finde ich die Schiesszeiten an denen im Hasenrain geschossen werden kann?

Werden immer unter https://sg-zueri9.ch/schiessdaten/ veröffentlicht.


Kann ich mit meiner Nicht-Ordonanzwaffe auch im Hasenrain schiessen?

Ja, es kann mit Nicht-Ordonazwaffen auf 25/50 und 300 Metern geschossen werden. (z.B. Typ AR, AK, Jagdgewehr etz.)
10 Bahnen 300 Meter, Langwaffen bis max. Kaliber .308 Nato. oder Max 4000J Energie

2 Bahnen 300 Meter, Langwaffen bis max. Kaliber .338 Lapua. oder Max 10000 J Energie

50 Meter Anlage – Pistolen/Revolver alle Kaliber / ( Langwaffen, nur bedingte Nutzung nach Absprache Schützenmeister möglich und bis max. Kaliber .308 Nato. oder Max 4000J Energie)

25 Meter Anlage – Anlagebedingt zurzeit nur bis 9mm / .38 Spezial / .22LR / .357 Magnum / .45 ACP



Wieso findet ab ende September bis März die meisten Schiessen jeweils an Samstagen und nicht mehr unter der Woche statt?

In den Herbst-Wintermonaten wird es bereits ab ca.17:30-19:30h dunkel. Dann darf aus gesetzlich und Sicherheitsgründen am Abend nach Eindunkelung nicht mehr geschossen werden.

Mit welchen Zahlungsmittel kann ich im Schiesstand bezahlen?

Wir akzeptieren neben Bargeld auch folgende Zahlungsmittel: Visa, Mastercard, Postcard, TWINT, Maestro, American Express

Kann an den Schiesstagen an denen im Hasenrain das Obligatorische oder Feldschiessen durchgeführt wird auch normal trainiert werden?

Nein, die Auslastung des Schiesstandes sowie der Schützenmeister die dafür erforderlich wären lässt dies nicht zu.

Die Schiessdaten zum Obligatorischen und Feldschiessen findet Ihr immer hier: https://www.sg-zueri9.ch/schiessdaten



Kann ich auch Schrot auf der Anlage schiessen?

Nein, zur Zeit kann mit Flinten auf der Anlage nicht geschossen werden. Die Anlage ist dafür nicht abgenommen.

Dürfen Zielfernrohre & Leuchtpunktvisiere verwendet werden ?

Ja, es können alle Zielhilfen verwendet werden. Es gibt keine Einschränkungen. Zur Information: der Besitz von Waffenzubehör, wie Ziel-Laser, ist Bewilligungspflichtig. Für den Besitz wird eine Kant.Sonderbewilligung benötigt.

Kann ich mit Schalldämpfer trainieren?

Ja. Die Elektronischen Zeigeranlagen funktionieren für Schalldämpfer und alle Mündnungsbemsenarten auf 300 und 25 M und Natürlich auch auf der manuellen 50m Zugscheibenanlage. 

Zur Information: der Besitz von Waffenzubehör, wie Schalldämpfer, ist Bewilligungspflichtig. Für den Besitz wird eine Kant.Sonderbewilligung benötigt.


Neben der Ordonanzmunition, kann ich auch Nicht- Ordonanzmunition am Stand erwerben?

Ja, neben der Ordonanzmunition kann im Schiesstand beim Waffengeschäft- SwissOrdnance, Waffen, Munition und Zubehör erworben werden. (www.swissordnance.com).

Ordonanzmunition muss im Stand verschossen werden und darf nicht nachhause mitgenommen werden. 

Was sind die Kosten um am Schießstand schiessen zu können?

Pro Besuch als Gast, pro mal 55 CHF für die Nutzung der ganzen Anlage. Die jeweilige Nutzungsdauer richtet sich nach der Belegung der Anlage. Beim ersten Besuch ist nur diese Option möglich.

Wenn Du öfters Schiessen möchtest empfehlen wir Dir ein Jahres Abo, der Jährliche Anlagenutzungsbeitrag ist 250 CHF pro Jahr (gilt immer von 01.01 – 31.12, keine Monatliche oder Pro-Rata Beiträge) plus 20 CHF pro Besuch für die Nutzung der ganzen Anlage. 

Die Preise gelten pro Jugentliche/r:

Jugentliche von 10 – 15 Jahre
ist 100 CHF pro Jahr (gilt immer von 01.01 – 31.12, keine Monatliche oder Pro-Rata Beiträge) für die Nutzung der ganzen Anlage.

Jugentliche von 16 – 18 Jahre ist 150 CHF pro Jahr (gilt immer von 01.01 – 31.12, keine Monatliche oder Pro-Rata Beiträge) plus 20 CHF pro Besuch für die Nutzung der ganzen Anlage.
Jugentliche Pro Besuch als Gast, pro mal 20 CHF für die Nutzung der ganzen Anlage. Die jeweilige Nutzungsdauer richtet sich nach der Belegung der Anlage. Beim ersten Besuch ist nur diese Option möglich.

bin Nicht Anlagenutzer und möchte gerne einen Kollegen, verwandte oder bekannte zum Schiessen mitbringen, wie muss ich vorgehen?

Wenn Du jemanden mitbringen möchtest benötigen wir alle der folgende Dokumente der Person die Du mitbringen möchtest – vor dem ersten Besuch der Anlage, ansonsten kann die Person nicht schiessen.

Wenn die Person die Ihr mitbringen wollt noch nie geschossen hat, kann diese nur unter Aufsicht eines Schützenmeisters schiessen, selber beaufsichtigen geht aus Versicherungstechnischen Gründen nicht. Es werden keine Ausnahmen gemacht. 

VORANMELDUNG NOTWENDIG
MINDESTENS 7 Tage im Voraus

Beachte bei Ausländern gelten spezielle Vorschriften - Siehe unten, einfach einen Kollegen mitnehmen geht nicht.

Beim Ersten Mal, wenn Du uns besuchen möchtest, bitte 7 Tage vorher unter info@sg-zueri9.ch voranmelden.

1. Ausgefülltes Gästeformular oder Beitrittsgesuch https://www.sg-zueri9.ch/anlagenutzung
2. Kopie von ID / Pass
3. Eine Kopie des Starfregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder eines Waffenerwerbscheins / Kant. Sonder. Bew (Nicht älter als 6 Monate).
4. Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherung

Mehr Informationen und die Formulare findet Ihr hier: https://www.sg-zueri9.ch/anlagenutzung


Dürfen Ausländer auch auf der Anlage Schiessen?

Ja, allerdings gibt es klare Auflagen:

Wie bei Schweizer Bürgern eine Kopie von ID / Pass oder bei Ausländern mit Aufenthaltstitel C, die Bewilligung.
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Eine Kopie des Starfregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder eines Waffenerwerbscheins / Kant. Sonder. Bewilligung (Nicht älter als 6 Monate).
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Bei Ausländern mit Aufenthaltsbewilligung B , muss zwingend eine Kopie eines Waffenwerwerbscheins vorgelegt werden, Ansonsten kann die Anlage mit der eigenen Waffe nicht benutzt werden. (Gesetzliche Regelung WG)
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Bei Ausländern mit anderen Aufenthaltsbewilligungen als C oder B, dürfen ohne vorlegen einer Kant. Sonderbewilligung = zwingend, die Anlage gar nicht benutzen
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Ausländern, die keine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz haben (Touristen Visa etz.), können nur unter Aufsicht eines Schützenmeisters schiessen, (CHF 85 CHF pro Stunde zusätzlich für den Schützenmeister). Wir benötigen von Ihnen einen Kopie ID/Pass und wenn vorhanden eine Waffenbesitzlegitimation. (nur mit 4-tägiger Voranmeldung).
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Ausländer die Angehörige bestimmter Staaten nach WG sind, dürfen ohne vorlegen einer Kant. Sonderbewilligung die Anlage gar nicht benutzen oder betreten.

Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherung



Dürfen Jugentliche auch auf der Anlage unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigen schiessen?

Jugentliche dürfen ab 10 Jahren unter Aufsicht eines Schützenmeisters schiessen.

Beaufsichtigung alleine durch den Erziehungsberechtigte/n reicht aus Haftungsgründen leider nicht aus.

1. Ausgefülltes Gästeformular oder Beitrittsgesuch des jugentlichen.
2. Kopie von ID / Pass - Versicherungstechnisch erforderlich.

Die Preise gelten pro Jugentlicher:
Jugentliche von 10 – 15 Jahre ist 100 CHF pro Jahr (gilt immer von 01.01 – 31.12, keine Monatliche oder Pro-Rata Beiträge) für die Nutzung der ganzen Anlage.

Jugentliche von 16 – 18 Jahre ist 150 CHF pro Jahr (gilt immer von 01.01 – 31.12, keine Monatliche oder Pro-Rata Beiträge) plus 20 CHF pro Besuch für die Nutzung der ganzen Anlage.
Jugentliche Pro Besuch als Gast, pro mal 20 CHF für die Nutzung der ganzen Anlage. Die jeweilige Nutzungsdauer richtet sich nach der Belegung der Anlage. Beim ersten Besuch ist nur diese Option möglich.

AB 10 JAHREN: KLEINKALIBERGEWEHR
Das Schiessen mit dem Kleinkalibergewehr auf 50 Meter ist die nächste Stufe auf dem Ausbildungsweg. Mit dem Kleinkalibergewehr wird nicht nur stehend, sondern auch liegend und kniend geschossen.

AB 14 JAHREN: KLEINKALIBERPISTOLE
Das Schiessen mit der Kleinkaliberpistole (Randfeuerpistole und Freipistole) auf 25m oder auf 50m verlangt nochmals etwas mehr ab. Deshalb werden diese Disziplinen ab 14 Jahren empfohlen.

AB 15 JAHREN: STURMGEWEHR
Wer 15-jährig ist, kann sich für einen Jungschützenkurs anmelden. In diesen Kursen wird der Umgang mit dem Sturmgewehr 90 der Schweizer Armee geübt. Geschossen wird auf 300 Meter. Auf dieselbe Distanz wird auch mit dem Standardgewehr und andern Nicht-Ordonanzwaffen geschossen.

AB 17 JAHREN: ORDONNANZPISTOLE / PISTOLE / REVOLVER
Das Schiessen mit der grosskalibrigen Ordonnanzpistole, Pistole oder Revolver (25 oder 50 Meter) sowie mit der Zentralfeuerpistole (25 Meter) wird ab 17 Jahren empfohlen.

Kann man stehend oder bewegt mit der Faustfeurwaffe aus dem Holster gezogen schiessen?

Nein, das bewegte schiessen und schiessen gezogen aus dem Behältnis (Holster) oder sonstig, ist auf der ganzen Anlage untersagt. Die Anlage ist aus gesetzlichen Gründen dafür nicht abgenommen.


Darf man mit Kant. Bewilligung auf der Anlage auch mit Seriefeuerwaffen schiessen?

Nein, Die Anlage ist aus gesetzlichen Gründen dafür nicht abgenommen.

Gibt es ein Restaurant oder eine Schützenbeiz im Hasenrain?

Ja, die Schützenstube Häxehüüsli bietet ein umfangreiches Menue und Getränke an. Mehr unter: https://www.sg-zueri9.ch/schuetzenst%C3%BCbli

Kann ich als Anlagenutzer auch eine SSV Lizenz erhalten?

ja, diese können beim Vorstand an der Kasse bezogen werden. Die Kosten sind vom Schützen zu tragen.


Wie kann ich die Sg züri9 kontaktieren?

Über das Kontaktformular. Telefonisch sind wir nicht erreichbar da wir aus Kapazitätzgründen kein Piketdienst anbieten können.

Können Bahnen / Leger reserviert werden?

Nein, Bahnen oder Leger können nicht resrviert werden.

Kann die gesammte Anlage für einen privaten Anlass gemietet werden?

Ja, die Anlage kann für Private Events wie Firmenanlässe, betreut durch unsere Schützenmeister, gemietet werden. Eine Dauermiete durch andere Schiessvereine ist nicht möglich. Anfragen bitte via Kontaktformular.